Wohnungseigentum

Wohnungseigentum wird oft auch als Eigentum zweiter Klasse bezeichnet. Das spiegelt die Erfahrung wider, dass Wohnungseigentümer untereinander Rücksicht nehmen müssen und bei der Nutzung von Sondereigentum Beschränkungen unterworfen sind. Dazu leben viele Menschen auf engem Raum. Da bleiben Konflikte nicht aus. In einem solchen Fall helfen unsere versierten Rechtsanwälte Ihnen weiter.

  • Teilungserklärungen entwerfen oder prüfen
  • Wohnungseigentümer bei Streitigkeiten mit der Verwaltung oder anderen Wohnungseigentümern vertreten
  • Wohnungsverwalter und Wohnungseigentumsverwalter beraten
  • Mängelrechte gegen Bauträger für die WEG oder Wohnungseigentümer verfolgen
  • Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft prüfen und anfechten

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