Woh­nungs­ei­gen­tum

Woh­nungs­ei­gen­tum wird oft auch als Eigen­tum zwei­ter Klas­se bezeich­net. Das spie­gelt die Erfah­rung wider, dass Woh­nungs­ei­gen­tü­mer unter­ein­an­der Rück­sicht neh­men müs­sen und bei der Nut­zung von Son­der­ei­gen­tum Beschrän­kun­gen unter­wor­fen sind. Dazu leben vie­le Men­schen auf engem Raum. Da blei­ben Kon­flik­te nicht aus. In einem sol­chen Fall hel­fen unse­re ver­sier­ten Rechts­an­wäl­te Ihnen weiter.

  • Tei­lungs­er­klä­run­gen ent­wer­fen oder prüfen
  • Woh­nungs­ei­gen­tü­mer bei Strei­tig­kei­ten mit der Ver­wal­tung oder ande­ren Woh­nungs­ei­gen­tü­mern vertreten
  • Woh­nungs­ver­wal­ter und Woh­nungs­ei­gen­tums­ver­wal­ter beraten
  • Män­gel­rech­te gegen Bau­trä­ger für die WEG oder Woh­nungs­ei­gen­tü­mer verfolgen
  • Beschlüs­se der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft prü­fen und anfechten

Ihre Rechts­an­wäl­te