MIT­SDÖRF­FER MÜLLER

Ihre Anwäl­te, Ihre Fachanwälte

Wuss­ten Sie schon? 

Fach­an­walt …

darf sich nur nen­nen, wer beson­de­re Kennt­nis­se und Erfah­run­gen auf einem Rechts­ge­biet nach­wei­sen kann und sich lau­fend auf hohem Niveau fort­bil­det. Die Bezeich­nung wird von der Rechts­an­walts­kam­mer ver­lie­hen und steht für eine hohe Qua­li­tät anwalt­li­cher Beratung.