Immobilie und Bauen

Vom Häuslebauer bis zum Großprojekt – wir setzen uns ein für Bauherren, Handwerker, Architekten und Fachingenieure, Bauträger und Wohnungsbaugesellschaften, Kommunen und öffentliche Auftraggeber. Nicht nur wenn es um Planung und Bau von Immobilien geht. In nahezu allen Rechtsfragen, die sich rund um die Immobilie stellen, stehen wir Ihnen kompetent und mit langjähriger Erfahrung zur Seite:

  • Prüfung von Bau- und Architektenverträgen auf der Basis von VOB/B und HOAI; Prüfung von Erwerberverträgen
  • Bauwerklohnforderungen, Architektenhonorare und sonstige Vergütungsansprüche durchsetzen und sichern
  • Mängelansprüche geltend machen und abwehren
  • Selbstständige Beweisverfahren durchführen
  • Baugenehmigungen erwirken und Nachbarbebauung abwehren (öffentliches Baurecht)
  • Immobilienkaufverträge entwerfen und prüfen
  • Sach- und Rechtsmängel beim Haus- und Wohnungskauf verfolgen
  • Dingliche Sicherheiten (Grundschuld/Hypothek)
  • Darlehens- und Kreditverträge
      • Vorfälligkeitsentschädigung
      • Zinsbindung
      • Kündigung
      • Widerruf
  • Bausparverträge
  • Grundschuld/Hypothek
  • Beleihung von Lebensversicherungen
  • Bauherrenmodell
  • Für Makler
      • Maklervertrag: Gestaltung, Prüfung
      • Widerrufsrecht
      • Reservierungsvereinbarung
      • Durchsetzung von Provisionsforderungen
  • Für Maklerkunden
      • Widerruf von Maklerverträgen
      • Streitigkeiten im Rahmen von Reservierungsvereinbarungen
      • Abwehr unberechtigter Provisionsforderungen
  • Mietverträge entwerfen und prüfen
  • Mietmängel, Mietminderung
  • Pachtverträge
  • Gewerberaummiete
  • Nebenkostenabrechnung
  • Mieterhöhung
  • Kündigung u. Kündigungsschutz, Eigenbedarf
  • Schönheitsreparaturen
  • Dienstbarkeiten wie Wegerechte, Leitungsrechte
  • Vertretung bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten
  • Versicherungsrechtliche Fragen rund um Haus und Grund
  • Teilungserklärungen entwerfen oder prüfen
  • Wohnungseigentümer bei Streitigkeiten mit der Verwaltung oder anderen Wohnungseigentümern vertreten
  • Wohnungsverwalter und Wohnungseigentumsverwalter beraten
  • Mängelrechte gegen Bauträger für die WEG oder Wohnungseigentümer verfolgen
  • Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft prüfen und anfechten

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