Media­ti­on

Die Media­ti­on ist ein außer­ge­richt­li­ches Ver­fah­ren zur Lösung von Kon­flik­ten. Ziel ist es, dass die Kon­flikt­par­tei­en zu einer gemein­sa­men Ver­ein­ba­rung gelan­gen, die ihren Bedürf­nis­sen und Inter­es­sen ent­spricht. Lang­wie­ri­ge Gerichts­ver­fah­ren sol­len ver­mie­den werden.

Ein Media­ti­ons­ver­fah­ren zeich­net sich durch fol­gen­de Eigen­schaf­ten aus:

Die Lösun­gen wer­den von den Betei­lig­ten selbst ent­wi­ckelt. Der Media­tor unter­stützt die Betei­lig­ten dabei aber aktiv.

Die Betei­lig­ten ent­schei­den sich bewusst für eine Teilnahme.

Die Ent­schei­dun­gen wer­den auf der Grund­la­ge aller not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen getroffen.

Die Betei­lig­ten und die Media­to­rin sind zur Ver­trau­lich­keit verpflichtet.

Das Ergeb­nis des Media­ti­ons­ver­fah­rens steht nicht im Vor­aus fest, son­dern wird von den Betei­lig­ten im Lau­fe des Ver­fah­rens selbst entwickelt.

Der Media­tor ist neu­tral, unpar­tei­lich und ausgewogen.

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