Aktu­el­les aus 

der Recht­spre­chung

Vie­le “klei­ne” Pflicht­ver­let­zun­gen berech­ti­gen zur Kündigung

Ein Bau­ver­trag kann aus wich­ti­gem Grund gekün­digt wer­den, wenn das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zwi­schen den Bau­ver­trags­par­tei­en zer­stört ist. Eine Zer­stö­rung des Ver­trau­ens­ver­hält­nis­ses kann sich aus einer Rei­he von Pflicht­ver­let­zun­gen, die jeweils für sich genom­men zur Recht­fer­ti­gung einer außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung nicht aus­rei­chend wären, im Rah­men einer Gesamt­ab­wä­gung erge­ben. Folg­lich berech­ti­gen auch vie­le „klei­ne“ Pflicht­ver­let­zun­gen zur Kün­di­gung. Dies hat das OLG Dres­den mit Urteil vom 17.11.2020 (Az. 6 U 349/20) entschieden.

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2021-06-14T15:17:38+02:00
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