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Anfechtungsfristbeginn für bei Gesellschafterversammlung fehlende GmbH-Gesellschafter

Für nicht an der Gesellschafterversammlung teilnehmende GmbH-Gesellschafter beginnt die Frist zur Anfechtung von Beschlüssen erst mit Kenntniserlangung von deren Inhalt. Jedoch trifft den Gesellschafter eine Pflicht, sich innerhalb einer Frist von regelmäßig zwei Wochen nach dem Ergebnis der Beschlussfassung zu erkundigen. Nach deren Ablauf beginnt die Anfechtungsfrist auch ohne Kenntnis von einem Beschluss zu laufen. Das hat das OLG Dresden mit Urteil vom 28.05.2020 (Az. 8 U 2611/19) bestätigt.

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2020-12-12T21:34:52+01:00
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