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ArbG Siegburg: Postzusteller muss wegen bergab rollenden Transporters Schadensersatz zahlen
Sichert ein Postzusteller seinen Transporter auf einer abschüssigen Straße nicht zweifach durch Handbremse und Gangeinlegen, haftet er dem Arbeitgeber wegen grober Fahrlässigkeit für den entstandenen Schaden, wenn das Fahrzeug dadurch wegrollt. Dies hat das Arbeitsgericht Siegburg mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 11.04.2019 entschieden, wie es am 08.11.2019 mitteilte (Az.: 1 Ca 1225/18).
(Quelle: Beck)