Aktu­el­les aus 

der Recht­spre­chung

Ein­satz von Coo­kies erfor­dert akti­ve Zustim­mung der Website-Nutzer

Nut­zer einer Web­site müs­sen einer Coo­kie-Ver­wen­dung aktiv zustim­men. Die Ein­wil­li­gung durch ein Ankreuz­feld mit vor­ein­ge­stell­tem Häk­chen gilt nicht als wirk­sam erteil­te Ein­wil­li­gung des Nut­zers. Dies hat­te der EuGH bereits am 1. Okto­ber 2019 (Az. C‑673/17) infol­ge einer ent­spre­chen­den Vor­la­ge­fra­ge des BGH ent­schie­den. Mit sei­ner Ent­schei­dung vom 28. Mai 2020 (Az. I ZR 7/16) zog der BGH nach und bestä­tig­te damit eine Ein­wil­li­gungs­pflicht für alle tech­nisch nicht not­wen­di­gen Cookies.

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2021-03-08T11:00:29+01:00
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