Aktu­el­les aus 

der Recht­spre­chung

Erleich­ter­te Beschluss­fas­sung für GmbHs auf­grund der COVID-19-Pan­de­mie (Umlauf­ver­fah­ren)

Nach dem Covid-19-Gesetz (Gesetz zur Abmil­de­rung der Fol­gen der COVID-19-Pan­de­mie im Zivil‑, Insol­venz- und Straf­ver­fah­rens­recht) kön­nen bei der GmbH abwei­chend von § 48 Abs. 2 GmbHG Beschlüs­se der Gesell­schaf­ter in Text­form oder durch schrift­li­che Abga­be der Stim­men auch ohne Ein­ver­ständ­nis sämt­li­cher Gesell­schaf­ter gefasst wer­den. Zunächst soll dies nur für im Jahr 2020 statt­fin­den­de Gesell­schaf­ter­be­schlüs­se gelten. 

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2020-11-26T23:37:37+01:00
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