Aktu­el­les aus 

der Recht­spre­chung

Anfor­de­run­gen an die Unter­zeich­nung eines nota­ri­el­len Testaments 

Nach einem Beschluss des OLG Köln (Az. 2 Wx 102/20) genügt es für die Unter­zeich­nung eines nota­ri­ell errich­te­ten Tes­ta­ments, wenn der Erb­las­ser ver­sucht, sei­nen Fami­li­en­na­men zu schrei­ben, und die Unter­schrift auf­grund einer krank­heits­be­ding­ten Schwä­chung aus einem Buch­sta­ben und einer anschlie­ßen­den geschlän­gel­ten Linie besteht.

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2020-12-12T21:23:53+01:00
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