Aktu­el­les aus 

der Recht­spre­chung

Auto­werk­statt haf­tet für Schä­den aus feh­ler­haft unter­las­se­ner Prüfung

Eine Auto­werk­statt muss zur Ver­mei­dung einer Haf­tung auch auf Unzu­läng­lich­kei­ten an den Tei­len des Fahr­zeugs ach­ten, mit denen sie sich im Zuge einer durch­ge­führ­ten Repa­ra­tur befasst hat. Dies hat das Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf mit Urteil vom 17.10.2019 entschieden

(Az.: I‑21 U 43/18). (Quel­le: Beck)

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2020-10-16T17:38:20+02:00
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