Aktu­el­les aus 

der Recht­spre­chung

Crowd­wor­king-Pro­zess

Crowd­wor­ker” erle­di­gen über­wie­gend klei­ne Auf­trä­ge, die über das Inter­net oder Apps ange­bo­ten wer­den. In einem Pro­zess vor dem Lan­des­ar­beits­ge­richt in Mün­chen (Az.: 8 Sa 146/19) ging es vor allem um die zen­tra­le Fra­ge, ob der kla­gen­de Crowd­wor­ker selbst­stän­dig war oder ob mit der beklag­ten Inter­net­platt­form ein Arbeits­ver­hält­nis bestand. Mit Urteil vom 04.12.2019 lehn­te das LAG Mün­chen das Vor­lie­gen eines Arbeits­ver­hält­nis­ses ab.

(Quel­le: Beck)

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2020-10-16T17:54:12+02:00
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