Aktuelles aus
der Rechtsprechung
Einsatz von Cookies erfordert aktive Zustimmung der Website-Nutzer
Nutzer einer Website müssen einer Cookie-Verwendung aktiv zustimmen. Die Einwilligung durch ein Ankreuzfeld mit voreingestelltem Häkchen gilt nicht als wirksam erteilte Einwilligung des Nutzers. Dies hatte der EuGH bereits am 1. Oktober 2019 (Az. C-673/17) infolge einer entsprechenden Vorlagefrage des BGH entschieden. Mit seiner Entscheidung vom 28. Mai 2020 (Az. I ZR 7/16) zog der BGH nach und bestätigte damit eine Einwilligungspflicht für alle technisch nicht notwendigen Cookies.