Aktuelles aus
der Rechtsprechung
Reform des Wohnungseigentumsgesetzes am 01.12.2020 in Kraft getreten
Zum 1. Dezember 2020 wurde das Wohnungseigentumsrecht reformiert. Infolge dieser Reform kann nur noch die Gemeinschaft gegen einzelne Eigentümer wegen Verstößen bei Umbauten klagen. Dies gelte auch dann, wenn die Klage schon vor dem 1. Dezember erhoben wurde, entschied das Landgericht Frankfurt (Urteil vom 11.02.2021, Az. 2–13 S 46/20, 2 C 398/19). Beschlussfassungen über die Durchführung baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum oder die Gestattung baulicher Veränderungen sind nun mit einfacher Mehrheit möglich. Die Zustimmung aller beeinträchtigten Eigentümer ist nicht mehr erforderlich. Weitere Änderungen sehen sie hier.