Aktu­el­les aus 

der Recht­spre­chung

Zur Haf­tung eines aus­ge­schie­de­nen GbR-Gesell­schaf­ters für WEG-Forderungen

Ein aus­ge­schie­de­ner Gesell­schaf­ter einer GbR, die zum Zeit­punkt des Aus­schei­dens Woh­nungs­ei­gen­tü­me­rin ist, haf­tet fünf Jah­re lang für Bei­trags­pflich­ten der GbR. Dies gilt auch dann, wenn die Bei­trags­pflich­ten auf Beschlüs­sen beru­hen, die nach sei­nem Aus­schei­den von den Woh­nungs­ei­gen­tü­mern gefasst wur­den. Dies hat der BGH mit Urteil vom 03.07.2020 (Az. V ZR 250/19) entschieden.

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2021-06-14T14:44:49+02:00
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