Aktu­el­les aus 

der Recht­spre­chung

Reform des Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­set­zes am 01.12.2020 in Kraft getreten

Zum 1. Dezem­ber 2020 wur­de das Woh­nungs­ei­gen­tums­recht refor­miert. Infol­ge die­ser Reform kann nur noch die Gemein­schaft gegen ein­zel­ne Eigen­tü­mer wegen Ver­stö­ßen bei Umbau­ten kla­gen. Dies gel­te auch dann, wenn die Kla­ge schon vor dem 1. Dezem­ber erho­ben wur­de, ent­schied das Land­ge­richt Frank­furt (Urteil vom 11.02.2021, Az. 2 – 13 S 46/20, 2 C 398/19). Beschluss­fas­sun­gen über die Durch­füh­rung bau­li­cher Ver­än­de­run­gen am Gemein­schafts­ei­gen­tum oder die Gestat­tung bau­li­cher Ver­än­de­run­gen sind nun mit ein­fa­cher Mehr­heit mög­lich. Die Zustim­mung aller beein­träch­tig­ten Eigen­tü­mer ist nicht mehr erfor­der­lich. Wei­te­re Ände­run­gen sehen sie hier.

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2021-06-14T15:02:49+02:00
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