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Kein Recht zum freien Ausschluss eines Mitgesellschafters aus einer GmbH
Neben dem Gesellschaftsvertrag getroffene schuldrechtliche Regelungen, die das Recht einräumen, einen Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Gesellschaft auszuschließen, sind sittenwidrig und damit nichtig. Von diesem Grundsatz ist eine Ausnahme zu machen, wenn wegen besonderer Gründe ein sachlicher Grund für die freie Ausschließungsmöglichkeit gegeben ist. Dies hat das OLG München mit Urteil vom 13.05.2020 (Az. 7 U 1844/19) entschieden.