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der Rechtsprechung
Viele „kleine“ Pflichtverletzungen berechtigen zur Kündigung
Ein Bauvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Bauvertragsparteien zerstört ist. Eine Zerstörung des Vertrauensverhältnisses kann sich aus einer Reihe von Pflichtverletzungen, die jeweils für sich genommen zur Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung nicht ausreichend wären, im Rahmen einer Gesamtabwägung ergeben. Folglich berechtigen auch viele „kleine“ Pflichtverletzungen zur Kündigung. Dies hat das OLG Dresden mit Urteil vom 17.11.2020 (Az. 6 U 349/20) entschieden.