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der Rechtsprechung
Anforderungen an die Unterzeichnung eines notariellen Testaments
Nach einem Beschluss des OLG Köln (Az. 2 Wx 102/20) genügt es für die Unterzeichnung eines notariell errichteten Testaments, wenn der Erblasser versucht, seinen Familiennamen zu schreiben, und die Unterschrift aufgrund einer krankheitsbedingten Schwächung aus einem Buchstaben und einer anschließenden geschlängelten Linie besteht.