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Erleichterte Beschlussfassung für GmbHs aufgrund der COVID-19-Pandemie (Umlaufverfahren)

Nach dem Covid-19-Gesetz (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht) können bei der GmbH abweichend von § 48 Abs. 2 GmbHG Beschlüsse der Gesellschafter in Textform oder durch schriftliche Abgabe der Stimmen auch ohne Einverständnis sämtlicher Gesellschafter gefasst werden. Zunächst soll dies nur für im Jahr 2020 stattfindende Gesellschafterbeschlüsse gelten.

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2020-11-26T23:37:37+01:00
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