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Bank muss gezahlte Bereitstellungszinsen nach Widerruf nicht erstatten

Mit Urteil vom 17.09.2019 hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass eine Bank den Bereitstellungszins, den ein Kunde ihr dafür bezahlt, dass er jederzeit die Auszahlung des Darlehens zu den vereinbarten Konditionen verlangen kann, auch nach einem Widerruf des Darlehensvertrags behalten darf. Das Oberlandesgericht hat aber die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen .

(Az.: 6 U 110/18, BeckRS 2019, 24692). (Quelle: Beck)

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2020-10-16T17:36:20+02:00
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